ZUSATZANGEBOTE

  • SAPV = spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Palliativ

Was bedeutet Palliativ?

Der Begriff "Palliativ" wird vom lateinischen Wort Pallium abgeleitet. Es bedeutet "Der Mantel".

Dieser Mantel stellt die Ganzheitlichkeit der Betreuungsform dar. Im Mittelpunkt dieser Betreuung steht der Mensch. Das Ziel ist es die Gewährleistung der höchstmöglichen Lebensqualität unter den gegebenen Umständen für den Einzelnen zu erreichen.

 

Wer ist bei der Betreuung involviert?

Der Patient selbst und seine Familie.

Das Pflegepersonal (auch außerhalb der Versorgung durch einen Pflegedienst im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung).

 

Unsere Evangelische Sozialstation ist Mitglied im Verein zur Förderung der ambulanten Palliativversorgung Rheinhessen/Pfalz und beteiligt sich in Gemeinschaft mit anderen Sozialstationen am 24-stündigen Bereitschaftsdienst im Rahmen der Palliativversorgung.

 

Ziele des Palliativnetzes Rheinhessen- Pfalz

Ziele der palliativen Betreuung sind die Verbesserung und der Erhalt der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, die mit einer weit fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankung einhergehen, und zwar durch Vorbeugen und Lindern von Leiden, durch frühzeitiges Erkennen, Einschätzen und bestmögliche Behandlung von Schmerzen sowie anderen Problemen körperlicher, psychosozialer, kultureller und spiritueller Natur.
Palliative Betreuung soll ein selbstbestimmtes, wenn möglich beschwerdefreies und bewusstes Leben auch dann ermöglichen, wenn die Grunderkrankung nicht mehr kurativ behandelt werden kann. Sie bejaht das Leben und sieht Sterben als normalen Prozess an; der Tod wird weder beschleunigt (beispielsweise durch aktive Sterbehilfe) noch künstlich hinausgezögert.
Aufgabe des Palliativnetzes ist es, die o.g. Ziele insbesondere durch eine multiprofessionelle Zusammenarbeit, kontinuierliche Diskussion und Fortbildung zu realisieren und stetig zu verbessern.

 

Wer hat Anspruch auf palliative Versorgung?

Nach §37b Füntes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung- hat jeder Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung.

www.dejure.org/gesetze/SGB_V/37b.html

 

Die Qualität der Palliativversorgung

Die Mitglieder des Teams verpflichten sich zu einer regelmäßigen Teilnahme an qualitätssichernden Maßnahmen. Das Ziel dabei ist, eine ideale Versorgung zum aktuellsten Stand zu gewährleisten.

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